FAQ

Generell ist es in Klausureinsichten so, dass lediglich Einsicht in die Prüfungsunterlagen gewährt werden muss. Ein Anspruch auf  eine Erläuterung der Fehler besteht nicht. Wenn Fehler noch einmal erläutert werden, ist dies ein Entgegenkommen des entsprechenden Lehrstuhls. Sofern die Fragen nicht allzu sehr ausufern, werden die Mitarbeiter an unserem Lehrstuhl bei der Einsicht kleinere Fragen in der Regel beantworten. Wir wollen jedoch vermeiden, dass sich die Klausureinsicht in Länge zieht und einige Kommilitonen länger warten müssten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es nicht erlaubt ist, Kommilitonen zur Einsicht mitzunehmen.

Es ist aber möglich, sich bei der Klausureinsicht vertreten zu lassen. Dazu müssen Sie dem/der Vertreter*in eine unterschriebene Vollmacht ausstellen und ihr/er Vertreter*in muss einen gültigen Personalausweis zur Einsicht mitbringen.

Passwörter zu den Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich nur in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.

Für die Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen ist ausschließlich das Prüfungsamt zuständig. Der Lehrstuhl veröffentlicht keine Noten vorab.

Nein, die verbindliche Anmeldung erfolgt über das Prüfungsamt. Die Klausur wird nur dann gewertet, wenn die Anmeldung ordnungsgemäß erfolgt ist. Falls bei Ihrer Anmeldung ein Fehler aufgetreten ist, können Sie sich an das Prüfungsamt wenden. Der Lehrstuhl ist hierfür nicht zuständig.

Da es sehr viele verschiedene Lehramtsprüfungsordnungen gibt, können wir nicht auf jede PO einzeln eingehen. Ob Sie die Lehrveranstaltung besuchen/anrechnen können, entnehmen Sie bitte Ihrem Modulhandbuch. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Prüfungsamt.

Der Lehrstuhl stellt grundsätzlich keine Leistungsnachweise aus. Für das Ausstellen der Leistungsnachweise ist das Prüfungsamt zuständig.

Der Lehrstuhl unterschreibt grundsätzlich nur Gliederungen von Veranstaltungen, die Prof. Dr. Brosig-Koch verantwortet hat. Falls Sie die Gliederung eines anderen Dozenten benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an ihn.

Eine Mitberücksichtigung von zusätzlichen Leistungen ist nach der Benotung nicht mehr möglich. Zusatzleistungen können nur dann mitberücksichtigt werden, wenn dies in der Veranstaltung öffentlich bekannt gemacht worden ist.

Studierende des Lehramts schreiben in allen Fächern unseres Lehrstuhls die reguläre Klausur mit.

Nein. Es ist zwar hilfreich die Veranstaltung EVWL vor der Mikro- und Makroökonomik I zu besuchen. Jedoch ist das erfolgreiche Absolvieren der EVWL nur eine inhaltliche und keine formelle Zugangsvoraussetzung für andere Lehrveranstaltungen im Kernstudium.